KFZ- Änderung des Namens oder der Anschrift
Bei Umzug innerhalb der Stadt Hamm, Zuzug in die Stadt Hamm oder bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat), muss gem. § 15 FZV die Anschrift bzw. der Name in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei Änderung des Namens:
- Personalausweis,
- Bescheinigung über die Namensänderung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
Bei Anschriftenänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.