Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt der Abteilung Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen (dem Anbau dienende Straßen, Wege und Plätze). Dies stellt eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen dar, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können. Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen unterrichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im Detail zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Ferner umfasst die Beitragserhebung in berechtigten Fällen auch die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Stundungen).
Neben der Abrechnung der städtischen Baumaßnahmen hat der Abschluss von Städtebaulichen Verträgen (Erschließungs-, Finanzierungsverträge u. a.) in den letzten Jahren immer größere Bedeutung erhalten. Dadurch wird es möglich, ausgewiesene Baugebiete unabhängig von der städtischen Finanzsituation durch private Investoren rasch zu erschließen, wodurch den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu einer schnelleren Verwirklichung eines Bauvorhabens eröffnet wird. Neben diesen Verträgen für ganze Baugebiete fallen im Rahmen der Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren auch einzelvertragliche Regelungen zur Sicherung der Erschließung einzelner Grundstücke an.
Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben dieser Abteilung.