BIS: Suche und Detail

Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

 

Kinder bzw. Eltern werden hierbei nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern jedoch gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht für den Bedürftigen kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

 

Wer kann Leistungen erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

 

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

 

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.


Verkehrsanbindung

Haltestelle: Westentor

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Frau Sterthoff

| |
2.07 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Hake

| |
2.01 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Sahmel

| |
2.01 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Radke

| |
2.02 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Pap

| |
2.02 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Pennekamp

| |
2.03 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Urban

| |
2.04 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Orlowski

| |
2.05 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Ufermann

| |
2.06 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Hennenberg

| |
2.08 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Paetschke

| |
2.09 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Wiesemeier

| |
2.10 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Weckermann

| |
2.10 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Servicezeiten

Tag Zeitraum 1 Zeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: nach Vereinbarung