Stabstelle Jugendhilfeplanung und Qualitätsmanagement
Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet den Bestand und Bedarf an Angeboten und Diensten festzustellen und ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Weiterhin ist eine hohe Qualität der Angebote und Dienste wichtig. Hierzu arbeitet das Jugendamt mit einem standardisierten Qualitätsmanagement.
Die Stabstelle Jugendhilfeplanung und Qualitätsmanagement unterstützt hier bei der strategischen Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Verkehrsanbindung
Haltestelle: Tulpenstraße