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Die außerschulische Lernförderung ist ein unterstützendes Angebot für Schülerinnen und Schüler, wenn die schulischen Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Ergänzungsstunden oder Ganztagsangebote, nicht ausreichen, um bestehende Lernschwierigkeiten oder Leistungsdefizite auszugleichen.

Sie dient dazu, das Erreichen des Lernziels, eines Schulabschlusses oder die Ausbildungsreife zu sichern. Das Angebot kann in verschiedenen Fächern in Anspruch genommen werden, etwa bei Schwierigkeiten in den Kernfächern (Mathematik, Deutsch, Englisch) oder bei besonderen Diagnosen wie einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder Dyskalkulie.

Für anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, besteht die Möglichkeit, die Kosten hierfür im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernehmen zu lassen.

 

Wer hat Anspruch?

  • Wohngeld (Amt für Soziales, Wohnen und Pflege)
  • Kinderzuschlag (Familienkasse)
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen vom Kommunalen Jobcenter (SBG II / Bürgergeld)

 

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

 

Der Antragsprozess:

  • Zunächst muss der Antrag auf Außerschulische Lernförderung ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Anschließend geht der Antrag bei der entsprechenden Schule ein, die dann die Notwendigkeit der Förderung bestätigt.
  • Die Schule reicht den Antrag weiter an die Abteilung Bildung und Teilhabe.
  • Die Abteilung Bildung und Teilhabe gibt Lernfördergutscheine über die beantragten Fächer an die Eltern aus.
  • Die Eltern können mit diesen Gutscheinen einen Lernförderanbieter ihrer Wahl aussuchen.
  • Der ausgewählte Lernförderanbieter bestätigt gegenüber der Abteilung Bildung und Teilhabe die verabredete Lernförderung.
  • Die Abteilung Bildung und Teilhabe verbucht die Bestätigung.
  • Die Lernförderung kann beginnen.

 

Sobald der Gutschein zur Außerschulischen Lernförderung bei den Eltern vorliegt, kann über das Lernförderportal eine Anmeldung erfolgen. Zudem gibt es hier weitere Informationen über die Anzahl und Standorte der Lernförderer in Hamm und Umgebung.

Hier geht es zur Anmeldung

 

 

Online-Antrag auf Außerschulische Lernförderung