BIS: Suche und Detail

Bei einem Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (=Betriebserlaubnis) oder der Kennzeichen ist ein Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes bzw. neuer Kennzeichen zu stellen. Bei der Antragstellung ist durch die/den in den Fahrzeugpapieren eingetragene*n Halter*in eine Verlusterklärung (Fahrzeugschein und/oder Kennzeichen) bzw. eidesstattliche Versicherung (Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II)abzugeben. Bei Diebstahl ist zusätzlich die Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Neue Kennzeichen können frühestens einen Tag nach Erstellung der Diebstahlanzeige beantragt werden. 

 

Erforderliche Unterlagen

Bei Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person 
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • bei Firmen zusätzlich eine Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag (GbR)
  • bei Vereinen zusätzlich ein Auszug aus dem Vereinsregister
  • Verlusterklärung (ZB I) / eidesstattliche Versicherung (ZB II)
  • Fahrzeugdokumente, die vor dem 01.03.2007 ausgestellt worden sein, müssen umgetauscht werden. Bitte zwingend den Fahrzeugbrief im DIN-A5 Format vorlegen. Andernfalls kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt werden.

Zusätzlich bei Beantragung durch Dritte (nur bei der Zulassungsbescheinigung Teil I):

  • Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten
  • Kopie des Ausweisdokumentes der/des Fahrzeughalter*in mit Originalunterschrift

Zusätzlich 

  • eidesstattliche Versicherung bei Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. die Anzeige der Polizei über den Diebstahl von Dokumenten/Kennzeichen
  • ggf. Vorlage eines noch vorhandenen Kennzeichens

 

Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.

Rechtsgrundlagen

§§ 13 Abs. 7 und 14 Abs. 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Hinweise und Besonderheiten

  • Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und kann daher nicht durch Dritte (Bevollmächtigte) sondern nur persönlich erfolgen. Die Abgabe einer eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsstelle oder bei einem Notar erfolgen.
  • Bei einem Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenist es erforderlich, dem Fahrzeug im Rahmen einer Umkennzeichnung ein neues Kennzeichen zuzuteilen. Das abhandengekommene Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt. 

Kosten

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 45,90 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.

Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 14,90 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.

Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier im Serviceportal