KFZ-Wiederzulassung
Bei einer Wiederzulassung handelt es sich um die Zulassung eines Fahrzeugs, welches vor der Außerbetriebsetzung bereits in Hamm zugelassen war. Die Zulassung kann auf den/die bisherige*n Halter*in oder eine*n neuen Halter*in erfolgen. Sollte Ihr Fahrzeug vor der Außerbetriebsetzung ein auswärtiges Kennzeichen gehabt haben, kann es nur mit einem Kennzeichen der Stadt Hamm (HAM) zugelassen werden.
Hier können Sie ihr Fahrzeug online wieder zulassen
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Bei der Wiederzulassung auf das gleiche Kennzeichen (HAM) ohne Halterwechsel ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr erforderlich
Im Falle von Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, muss auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Versicherungsbestätigung (evB)
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
Kennzeichen
Personalausweis/Pass
SEPA-Mandat
zusätzlich erforderlich
Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter
minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten
Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person
Ausweis im Original oder Ausweiskopie mit bestätigender Unterschrift im Original des Vollmachtgebers
Rechtsgrundlagen
§§ 16 und 29 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten
Kosten online: Ohne Halterwechsel ab 10,60 €, mit Halterwechsel ab 12,80€
Kosten vor Ort: Ohne Halterwechsel ab 23,60 €, mit Halterwechsel ab 30,60€
es können weitere weitere Gebühren entstehen z.B. für Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung, Postversand, etc. entstehen.