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Bei einer Wiederzulassung handelt es sich um die Zulassung eines Fahrzeugs, welches vor der Außerbetriebsetzung bereits in Hamm zugelassen war. Die Zulassung kann auf den/die bisherige*n Halter*in oder eine*n neuen Halter*in erfolgen. Sollte Ihr Fahrzeug vor der Außerbetriebsetzung ein auswärtiges Kennzeichen gehabt haben, kann es nur mit einem Kennzeichen der Stadt Hamm (HAM) zugelassen werden.

Hier können Sie ihr Fahrzeug online wieder zulassen

 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    • Bei der Wiederzulassung auf das gleiche Kennzeichen (HAM) ohne Halterwechsel ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr erforderlich

    • Im Falle von Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, muss auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

  • Versicherungsbestätigung (evB)

  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

  • Kennzeichen 

  • Personalausweis/Pass

  • SEPA-Mandat

zusätzlich erforderlich

  • Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter

  • minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten

  • Erledigung durch Dritte:

    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person

    Ausweis im Original oder Ausweiskopie mit bestätigender Unterschrift im Original des Vollmachtgebers

 

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren

Rechtsgrundlagen

§§ 16 und 29 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Kosten

Kosten online: Ohne Halterwechsel ab 10,60 €, mit Halterwechsel ab 12,80€

Kosten vor Ort: Ohne Halterwechsel ab 23,60 €, mit Halterwechsel ab 30,60€

es können weitere weitere Gebühren entstehen z.B. für Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung, Postversand, etc. entstehen.