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Sie haben ein ausländisches Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtfahrzeug) erworben und möchten dieses in der Stadt Hamm zulassen.

Die Zulassung von Fahrzeugen kann in jedem Bürgeramt erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

 

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausländische Fahrzeugpapiere (je nach Land ein oder zwei Teile) 

  • (EU-) Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original

    • bei fehlendem CoC:

      • Einzelgutachten nach § 21 StVZO einer Prüforganisation oder

      • bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen: Datenbestätigung von einer Prüforganisation
  • Identifikation des Fahrzeugs durch Bestätigung eines Autohauses/einer Prüforganisation, dass die Fahrgestellnummer (FIN) mit der im CoC genannten FIN übereinstimmt, ggfls. Vorführung des Fahrzeugs

  • den Kaufvertrag / die Rechnung mit eingetragener Fahrgestellnummer als Nachweis der Verfügungsberechtigung

  • ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)

  • Verzollungsnachweis (nur bei Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU)

  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung 
  • Versicherungsbestätigung (eVB)

  • Personaldokumente der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • SEPA-Mandat für Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

  • bei zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Kennzeichen

erforderlich bei Neufahrzeugen:

  • Bescheinigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt 
  • Bescheinigung des Händlers, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden 
    • falls doch: ausländische Fahrzeugpapiere
  • Hinweis: Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland benötigen keinen Nachweis der Hauptuntersuchung

zusätzlich:

  • Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag oder Briefkopfbogen und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter

  • minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten

  • Erledigung durch Dritte:

    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person

 

Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren

 

Kosten

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Zulassung eines inländischen bzw. eingeführten Fahrzeugs beträgt 30,60 € inl. Siegelgebühr. Hinzu können noch weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen kommen.

Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.