KFZ- Zulassung eines importierten Fahrzeugs
Sie haben ein ausländisches Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtfahrzeug) erworben und möchten dieses in der Stadt Hamm zulassen.
Die Zulassung von Fahrzeugen kann in jedem Bürgeramt erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
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ausländische Fahrzeugpapiere (je nach Land ein oder zwei Teile)
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(EU-) Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
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bei fehlendem CoC:
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Einzelgutachten nach § 21 StVZO einer Prüforganisation oder
- bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen: Datenbestätigung von einer Prüforganisation
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Identifikation des Fahrzeugs durch Bestätigung eines Autohauses/einer Prüforganisation, dass die Fahrgestellnummer (FIN) mit der im CoC genannten FIN übereinstimmt, ggfls. Vorführung des Fahrzeugs
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den Kaufvertrag / die Rechnung mit eingetragener Fahrgestellnummer als Nachweis der Verfügungsberechtigung
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ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)
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Verzollungsnachweis (nur bei Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
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Versicherungsbestätigung (eVB)
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Personaldokumente der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
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SEPA-Mandat für Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- bei zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Kennzeichen
erforderlich bei Neufahrzeugen:
- Bescheinigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
- Bescheinigung des Händlers, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- falls doch: ausländische Fahrzeugpapiere
- Hinweis: Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland benötigen keinen Nachweis der Hauptuntersuchung
zusätzlich:
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Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag oder Briefkopfbogen und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter
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minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten
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Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person
Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.