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Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände.

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen.

 

Amt/Fachbereich

Stadtkasse - Abteilung Zahlungsabwicklung

Kosten

20,00 EUR pro Stück

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal oder Kreditkarte bezahlen.

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