Bescheinigung in Steuersachen
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen.
Amt/Fachbereich
Stadtkasse - Abteilung Zahlungsabwicklung
Kosten
20,00 EUR pro Stück
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal oder Kreditkarte bezahlen.