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Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Einwohnerfragestunde.