KFZ- Abmeldung
Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen aus Hamm und auswärtigen Fahrzeugen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen und Möglichkeiten zu Kfz-Abmeldungen in 2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42882/show
Erforderliche Unterlagen
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die bislang gültigen Kennzeichen sind zu entwerten d.h. die Stadtsiegel müssen
unkenntlich gemacht werden. Die Entwertung wird von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bürgerämter vorgenommen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich,
wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.
Kosten
Die Gebühr bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beträgt:
- 22.4.1 innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 16,80 € bei Abmeldung im Bürgeramt
- 22.4.2 internetbasiert 2,70 € zzgl. 0,95 € Porto