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Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 

In den Bürgerämtern vor Ort können Sie alle Fahrzeuge, auch auswärtige, abmelden. Die bislang gültigen Kennzeichen werden bei einer Abmeldung vor Ort von den Mitarbeitenden der Bürgerämter entwertet. 

Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich, wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.

Online:

Für Fahrzeuge, die nach 2015 in Hamm registriert wurden, können Sie gerne bequem von zu Hause rund um die Uhr unser kostengünstiges Online-Angebot nutzen. Eine Identifikation im Portal ist dafür nicht erforderlich. 


hier gelangen Sie zu unserem Online-Portal

 

Erforderliche Unterlagen

Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Sicherheitscode) /Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder


Rechtsgrundlagen

§§ 16 und 24 Fahrzeugzulassungsverordnung

Hinweise und Besonderheiten

Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bitte unbedingt aufbewahren, da sie für Folgeprozesse benötigt wird.

An Wen Wenden

Bei Fragen können Sie sich gerne an

Frau Soester-Weißenberg, 02381/179624

Frau Schreiber, 02381/179601 oder

Frau Mikolajetz, 02381/179600,

wenden.

Kosten

Die Gebühr bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beträgt:
bei Abmeldung im Bürgeramt: innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 17,40 €
internetbasiert: innerhalb des Zulassungsbezirks 3,30 €