Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
Erteilung Fahrerlaubnis
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).
- Mindestalter 21 Jahre
- körperlich, geistig und charakterlich für den Beruf als Fahrlehrer geeignet
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, alternativ eine gleichwertige Vorbildung
- drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder jeweils zwei Jahre der weitergehenden Klassen, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden sol
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen
- ausreichende Deutschkenntnisse
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerlaubnis
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- Lebenslauf
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Kopie des Führerscheins
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrlehrerausbildung
- Nachweis über eine ausbildende Fahrschule
- Nachweis über die geforderte Vorbildung
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart 0, gebührenpflichtig, zu beantragen in einem der Bürgerämter der Stadt Hamm)
Kosten
40,90 €