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Erteilung Fahrerlaubnis

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

  • Mindestalter 21 Jahre
  • körperlich, geistig und charakterlich für den Beruf als Fahrlehrer geeignet
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, alternativ eine gleichwertige Vorbildung
  • drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder jeweils zwei Jahre der weitergehenden Klassen, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden sol
  • Ausbildung zum Fahrlehrer
  • bestandene fachliche Prüfungen
  • ausreichende Deutschkenntnisse

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerlaubnis
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • Lebenslauf
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
  • augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
  • Kopie des Führerscheins
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrlehrerausbildung
  • Nachweis über eine ausbildende Fahrschule
  • Nachweis über die geforderte Vorbildung
  • Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart 0, gebührenpflichtig, zu beantragen in einem der Bürgerämter der Stadt Hamm)

Kosten

40,90 €