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Sie möchten in einem der Bürgerämter einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z.B. wegen Finanzierung).

Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in einem der Bürgerämter vorliegt und wenn ja in welchem.

 

Hier gelangen Sie zur Bankbriefauskunft