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Handwerkerparkausweis (nur Gebiet Stadt Hamm)
Parkausweis für Handwerksbetriebe
Handwerkerparkausweis für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kann Handwerksbetrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung soll ohne besondere Einzelfallprüfung dazu berechtigen:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten, danach nur im Rahmen unaufschiebbarer Reparaturen, Sonderregelungen wie z. B. Markttage sind zu beachten
- Gültigkeit: Stadtgebiet Hamm
Neben Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung sind auch sonstige Betreibe zugelassen, die schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren haben. Der Ausweis enthält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle mit einer festen Firmenaufschrift versehenen Fahrzeuge eines Betriebes nutzbar. Bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Handwerksbetriebe auf Stadtgebiet.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des Gewerbes oder Handwerks
Kosten
- 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
- 90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
- 55,00 € Genehmigung für 6 Monate
- 30,00 € Genehmigung für 3 Monate
- 15,00 € Genehmigung für 1 Monat
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen.
Zuständige Stelle
- Bürgeramt Heessen
- Amtsstraße 19
- 59073 Hamm
Ansprechpartner
Dokumente
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Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kann Handwerksbetrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung soll ohne besondere Einzelfallprüfung dazu berechtigen:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten, danach nur im Rahmen unaufschiebbarer Reparaturen, Sonderregelungen wie z. B. Markttage sind zu beachten
- Gültigkeit: Stadtgebiet Hamm
Neben Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung sind auch sonstige Betreibe zugelassen, die schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren haben. Der Ausweis enthält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle mit einer festen Firmenaufschrift versehenen Fahrzeuge eines Betriebes nutzbar. Bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
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Nachweis des Gewerbes oder Handwerks
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2563/showAchtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
Unsere Online-Dienstleistungen:
17-177Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
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17-171Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
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17-174Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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