Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Hausverwalter)
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien und Darlehnsverträge vermitteln? Oder gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümer*innen verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführenund somt als Bauträger*in oder Baubetreuer*in tätig sein?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 c der GewO.
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 5.000 €