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Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.

Erforderliche Unterlagen

Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Telefonische Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr