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Das Land überwacht die Luftgüte in NRW. Landesspezifische Erfordernisse aufgrund von Grenzwertüberschreitungen sind federführend durch die Bezirksregierungen in Form von Luftreinhalteplänen kommunal umzusetzen.

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Allgemeine Umweltangelegenheiten

Zuständige Stellen

Ansprechpartner

Kuchmann

Lärmaktionsplanung, Luftreinhalteplanung, Klimaschutz