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Parkerleichterung für soziale und ambulante Dienste (überbezirklich NRW)
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über das Gewerbe.
Kosten
150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen.
Zuständige Stelle
- Bürgeramt Mitte
- Theodor-Heuss-Platz 16
- 59065 Hamm
Adresszusatz:
2. Etage
Ansprechpartner
Dokumente
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Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.
Nachweis über das Gewerbe.
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/237730/showAchtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
Unsere Online-Dienstleistungen:
17-171Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
Unsere Online-Dienstleistungen:
17-172Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
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17-173Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
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17-174Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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