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Bei Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs sind der Zulassungsbehörde unverzüglich die Daten mit Anschrift des Erwerbenden mitzuteilen. Gleichzeitig ist die schriftliche Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere und die Bestätigung der Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen beizufügen. Damit erlischt auch die Halterhaftung.

Sie können die Verkaufsanzeige/den Kaufvertrag per Email an halterpflichten@stadt.hamm.de übermitteln oder

nutzen Sie direkt unsere Online-Mitteilung

 

 

Erforderliche Unterlagen

Kaufvertrag

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

An Wen Wenden

Bürgeramt Bockum-Hövel, Tel. 02381/179625,  179622 oder 179626