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KFZ- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs
Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, ist eine Verkaufsmitteilung zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I und Teil II), sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 15 Absatz 5 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren / dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere beizufügen, damit erlischt auch die Halterhaftung. Sie können die Verkaufsanzeige/den Kaufvertrag per Email an halterpflichten@stadt.hamm.de übermitteln.
Zuständige Stelle
- Bürgeramt Mitte
- Theodor-Heuss-Platz 16
- 59065 Hamm
Adresszusatz:
2. Etage
Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, ist eine Verkaufsmitteilung zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I und Teil II), sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 15 Absatz 5 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren / dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere beizufügen, damit erlischt auch die Halterhaftung. Sie können die Verkaufsanzeige/den Kaufvertrag per Email an halterpflichten@stadt.hamm.de übermitteln.
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2244/show
Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürgeramt Pelkum ist von der Schließung ausgenommen und im regulären Rahmen besetzt.
Unsere Online-Dienstleistungen:
17-171Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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17-172Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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17-173Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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17-176Achtung!
Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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Die städtischen Bürgerämter sind aufgrund der diesjährigen Personalversammlung am 3. Juni geschlossen. Lediglich im Bürgeramt Mitte wird ein Notbetrieb eingerichtet, bei dem unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet, sowie Personalausweise und Reisepässe ausgegeben werden.
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