KFZ- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs
Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, ist eine Verkaufsmitteilung zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I und Teil II), sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 15 Absatz 5 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren / dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere beizufügen, damit erlischt auch die Halterhaftung. Sie können die Verkaufsanzeige/den Kaufvertrag per Email an halterpflichten@stadt.hamm.de übermitteln.