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Der technische Außendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weitergebaut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)

alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen

 

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Sonderbauvorschriften (SBauVO)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Kosten

Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 20 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €