BIS: Suche und Detail

Fischerprüfung
Die untere Fischereibehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Fischereiwesen zum Ziel. Sie führt Fischereiprüfungen durch und erteilt die Fischereischeine.

Um den Fischereischein, umgangssprachlich "Angelschein" zu erhalten, ist  eine Fischerprüfung abzulegen, in der die Sachkunde nachgewiesen wurde. In Hamm wird die Fischerprüfung i.d.R. zwei Mal im Jahr durchgeführt.

 

Wichtiger Hinweis zur zweiten Fischerprüfung 2025

Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines findet am 08.11.2025 statt. 

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten an Prüfungsplätzen bitten wir um Verständnis, dass Anmeldungen von Antragsteller:innen aus der Stadt Hamm bevorzugt aufgenommen werden.

Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Hamm können sich ab dem 29.09.2025 telefonisch informieren, ob noch Plätze zur Teilnahme zur Verfügung stehen!

Für die Teilnahme an der Prüfung wird dann eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Fischereibehörde benötigt.

  • Prüfungsort: Trägerverein „Alter Bauhof Herringen e.V.“ Zum Torksfeld 2, 

59077 Hamm,

  • Prüfungsbeginn: 08.11.2025 um 8.00 Uhr,

  • Prüfungsgebühr: 50,00 Euro,

  • Anmeldungen zur Prüfung sind ab dem 01.09.2025 möglich.

Den „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“ reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original, zusammen mit dem Nachweis über die Überweisung der Prüfungsgebühr über 50,00 Euro, spätestens bis zum 10.10.2025, bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Hamm, Umweltamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, entweder per Post ein oder nutzen einen der städtischen Hausbriefkästen (Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgeramt) zum Einwurf.

Nach Ablauf der Anmeldefrist bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit Informationen zur Fischerprüfung.

 

Online-Antrag Fischerprüfung (08.11.2025)

Zuständige Stellen

Verwandte Dienstleistungen

Internetadressen