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Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einer Rentenversicherungsstelle (im Inland oder Ausland) benötigt, als Nachweis das der Rentenbezieher noch am Leben ist, damit die Rente weiter gezahlt wird.

Gemeinnützige Stiftungen, die ebenfalls Renten auszahlen, sind den staatlichen Rentenversicherungen gleichgestellt, z.B. die Conterganstiftung.

Hier geht es zum Antrag auf Ausstellung einer Lebensbescheinigung

Hinweis: Dieser Antrag ist nur mit der Online-Ausweisfunktion nutzbar.

Kosten

gebührenfrei