BIS: Suche und Detail

Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den „Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang“ stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.

Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.