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Zuverlässigen Kfz-Hersteller*innen und Teileherstellern, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler*innen kann auf Antrag ein Rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden. Die Zuteilung erfolgt befristet für ein Jahr.

 

Voraussetzungen

Sie müssen einen Gewerbebetrieb in Hamm angemeldet haben.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
  • Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat

Rechtsgrundlagen

§ 41 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Kosten

Die Gebühren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Folgende Gebühren werden fällig:

Erstbeantragung: 125,00 €

Verlängerung: 80,00 €