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Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich im BtBA zu folgenden Themen beraten zu lassen:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung

 

...sowie zu Erhaltungs und Gestaltungssatzungen:

Nach der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für Gestaltungssatzungen (ggfs. auch als Teil eines Bebauungsplanes), bieten wir entsprechende Beratung zu den individuellen Inhalten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen (sowie Bebauungspläne) an. Gestaltungssatzungen und Bebauungspläne beinhalten besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der Gebäude oder der Freiflächen, z.B. zu Dachformen und Dachneigungen.

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen zur Bewahrung der städtebaulichen Eigenart bestehen in folgenden Bereichen:

  • Siedlung Maximilian
  • Siedlung Ostwennemar
  • Siedlung Wiescherhöfen
  • Alte Kolonie Herringen (inkl. Neue und Beverkolonie)
  • Isenbecker Hof
  • Alte und Neue Kolonie, vor dem Tore und Vogelsang in Heesen
  • Wittekindssiedlung
  • Ortskern Rhynern

 

Sie finden die einzelnen Erhaltungs- und Gestaltungsatzungen in der Satzungsübersicht unter "Planen, Bauen, Wohnen".

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Kara

Planungsrechtliche Bauberatung

Witt

Planungsrechtliche Bauberatung