Jägerprüfung/ Jagdscheine
Jägerprüfungen 
Erteilung und Ausgabe von Jagdscheinen 
Die untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jägerprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.
Hinweis: Aufgrund des neuen Waffengesetzes und dem damit veränderten Verwaltungsablauf, können dieses Jahr keine Jagdscheine in den Bürgerämtern ausgestellt werden!
Hier gelangen Sie zum "Online-Antrag eines Jagdscheins".
Hier gelangen Sie auf die Internetseite mit weiteren Informationen zur Jagd
Kosten
Aktuelle Verwaltungsgebührensätze für die Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen:
| Jahresjagdschein 1 Jahr | 45,00 € | 
| Jahresjagdschein 2 Jahre | 60,00 € | 
| Jahresjagdschein 3 Jahre | 75,00 € | 
| Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr | 25,00 € | 
| Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre | 35,00 € | 
| Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre | 40,00 € |