Jagdschein
Jagdprüfungen
Erteilung und Ausgabe von Jagdscheinen
Die untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jagdprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.
Hinweis: Aufgrund des neuen Waffengesetzes und dem damit veränderten Verwaltungsablauf, können dieses Jahr keine Jagdscheine in den Bürgerämtern ausgestellt werden!
Hier gelangen Sie zum "Online-Antrag eines Jagdscheins".
Hier gelangen Sie auf die Internetseite mit weiteren Informationen zur Jagd
Kosten
Aktuelle Verwaltungsgebührensätze für die Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen:
Jahresjagdschein 1 Jahr |
45,00 € |
Jahresjagdschein 2 Jahre |
60,00 € |
Jahresjagdschein 3 Jahre |
75,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr |
25,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre |
35,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre |
40,00 € |