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Jagdprüfungen
Erteilung und Ausgabe von Jagdscheinen

Die untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jagdprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.

Hinweis: Aufgrund des neuen Waffengesetzes und dem damit veränderten Verwaltungsablauf, können dieses Jahr keine Jagdscheine in den Bürgerämtern ausgestellt werden!

Hier gelangen Sie zum "Online-Antrag eines Jagdscheins".

 

Hier gelangen Sie auf die Internetseite mit weiteren Informationen zur Jagd

 

Kosten

Aktuelle Verwaltungsgebührensätze für die Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen:

Jahresjagdschein 1 Jahr

45,00 €

Jahresjagdschein 2 Jahre

60,00 €

Jahresjagdschein 3 Jahre

75,00 €

Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr

25,00 €

Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre

35,00 €

Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre

40,00 €