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Internationaler Führerschein
Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.
Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 oder 3 Jahre je nach Reiseland ab Ausstellung des Dokuments.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Personalausweis oder Reisepass
- Deutscher EU-Kartenführerschein
- ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.
Kosten
16,30 €
Zuständige Stelle
- Führerscheinstelle
- Theodor-Heuss-Platz 16
- 59065 Hamm
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.
Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 oder 3 Jahre je nach Reiseland ab Ausstellung des Dokuments.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
- Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Personalausweis oder Reisepass
- Deutscher EU-Kartenführerschein
- ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.
3. Etage im Rathaus Anbau
Folgende Dienstleistungen der Führerscheinstelle können Sie auch in den Bürgerämtern beantragen:
- Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis) bis auf B96 oder B196 Erweiterung
- Anträge auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- Anträge auf Verlängerung der LKW- und Kraftomnibus- Führerscheine ohne Fahrerqualifizierungsnachweis / Fahrerkarte
- Anträgen auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Anträge auf Umstellung in einen neuen EU-Kartenführerschein
- Anträge auf Umtausch eines Führerscheins bei Namensänderung
- Anträge auf Ausstellung eines Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Anträge zur Herstellung eines Kartenführerscheines nach Begleitendem Fahren ab 17
Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski