Gewerbliche Personenbeförderung
Gewerbliche Personenbeförderung 
mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen 
Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig. 
Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt. 
Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit. 
Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. 
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage. 
Gewerbliche Personenbeförderung
mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen
Taxikonzession 
Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich; 
Voraussetzung: 
Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis 
Mietwagenkonzession 
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.
Erforderliche Unterlagen
vorbereitete Antragsformulare, 
Merkblatt - siehe Formulare
(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß 
bei ausl. Mitbürgern: 
Paß 
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung 
Arbeitserlaubnis 
Antragsformular
Kosten
Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.