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Gewerberegisterauskunft
Nach § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte liegt im Ermessen der Behörde.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 14 Gewerbeordnung
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Für natürliche Personen: 30,00 €
Für juristische Personen: 40,00 € (für jeden weiteren Geschäftsführer +5,00 €)
Zuständige Stelle
- Ordnungsamt
- Gustav-Heinemann-Straße 21
- 59065 Hamm
Ansprechpartner
Nach § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte liegt im Ermessen der Behörde.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 14 Gewerbeordnung
Personalausweis
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1740/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1