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Nach § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte liegt im Ermessen der Behörde. 

 

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 14 Gewerbeordnung

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Für natürliche Personen: 30,00 €

Für juristische Personen: 40,00 € (für jeden weiteren Geschäftsführer +5,00 €)