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Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Hazekamp

Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen

Köller

Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen

Ossenkemper

Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
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