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Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn anmelden?

Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats anzuzeigen. An den Apparaten ist ein Hinweisschild anzubringen, aus dem sich der vollständige Name (Firma bzw. Vor- und Zuname) und die Anschrift des Aufstellers ergeben.

Hier können Sie online die Anmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.