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Anträge auf Erholungshilfen können nur von einem bestimmten Personenkreis (Kriegsopfer und deren Angehörige) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Sozialamt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Das Bürgeramt nimmt Anträge auf Erholungshilfen zwecks Weiterleitung entgegen.

Kosten

keine