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661.3

Personen mit Schwerbehinderung mit eigenem Fahrzeug, die nicht über einen Parkplatz in Wohnungsnähe verfügen, können – sofern entsprechende Flächen zur Verfügung stehen - im öffentlichen Verkehrsraum einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet bekommen. Diese Parkplätze werden mit der Nummer der Parkerleichterungskarte beschildert und dürfen nur von dieser Person benutzt werden.

Zum Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes