Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen
Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.
Hinweise und Besonderheiten
Umstellung von Conject auf die neue Plattform Dalux
Die Stadt Hamm stellt zum 5. Dezember 2025 die bisherige Beteiligungsplattform Conject auf die Nachfolgeplattform Dalux um. Mit dieser Umstellung wird das digitale Baugenehmigungsverfahren technisch modernisiert und an aktuelle Standards angepasst.
Was bedeutet das für laufende Verfahren?
Alle offenen Antragsverfahren werden im Zuge der Umstellung automatisch auf Dalux übertragen und dort fortgeführt. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Schritte.
Nach Abschluss der technischen Arbeiten erhalten Sie eine Einladungs-E-Mail zur Registrierung auf der neuen Plattform. Die bereits verwendeten E-Mail-Adressen müssen dafür weiterhin genutzt werden.
Wichtige Hinweise zur Vorbereitung
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bitten wir um Beachtung folgender Fristen:
- 03.12.2025: letzter Tag zum Herunterladen von Unterlagen aus Conject
- Ab dem 03.12.2025 dürfen keine neuen Dokumente mehr in Conject hochgeladen werden
- Nach der Umstellung wird Conject dauerhaft abgeschaltet
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen, die Sie unabhängig vom laufenden Verfahren benötigen, rechtzeitig sichern.
Nicht verfügbare Zeiträume
Während der technischen Migration steht keine Beteiligungsplattform zur Verfügung:
04.12.–06.12.2025:
- kein Zugriff auf Conject
- kein Zugriff auf Dalux
Die neue Plattform ist voraussichtlich ab dem 07.12.2025 wieder erreichbar.
Hinweis zur zukünftigen Antragstellung
Nach der Umstellung sollte die Teilnahme an einem Projektraum grundsätzlich über eine digitale Antragstellung im Bauportal.NRW erfolgen.
Technisch wäre es zwar möglich, Projekträume auch auf anderem Wege einzurichten, jedoch wird nur über das Bauportal.NRW der bundesweit geforderte Standard XBau vollständig eingehalten.
XBau stellt sicher, dass der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten in bauaufsichtlichen Verfahren schnell,einheitlich und zuverlässig erfolgt.
Wir empfehlen daher ausdrücklich, für neue Verfahren den Weg über das Bauportal.NRW zu nutzen.
Kontakt
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.