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Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.

 

!!! Eine Vermietung an private Personen und an gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig !!!

 

Nutzungsanfragen sind bis spätestens vier Wochen vor dem geplanten Nutzungstermin an die Stadt Hamm zu richten. Schriftliche oder mündliche Terminvornotierungen sind unverbindlich.

 

Sie möchten städtische Räumlichkeiten mieten?

Hier können Sie unseren Online-Antrag nutzen.

 

Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten?

Hier können Sie unseren Online-Antrag Bürgersaal  nutzen.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten ist die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 01.08.2025. Die entsprechenden Dokumente finden Sie rechts oben in den Downloads.