Anmietung von städt. Sportanlagen und dem Bürgersaal Heessen
Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.
!!! Eine Vermietung an private Personen und an gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig !!!
Sie möchten städtische Räumlichkeiten mieten?
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Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten?
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