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Wenn jemand innerhalb der Stadt Hamm umzieht oder sich der Name geändert hat (z.B. durch Heirat), ist die Anschrift, bzw. der Name abändern zu lassen. Dies sieht § 15 FZV vor.

 

Erforderliche Unterlagen

Bei Änderung des Namens:

  • Personalausweis,
  • Bescheinigung über die Namensänderung,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,


Bei  Anschriftenänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Kosten

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.