KFZ- Änderung des Namens oder der Anschrift
Wenn jemand innerhalb der Stadt Hamm umzieht oder sich der Name geändert hat (z.B. durch Heirat), ist die Anschrift, bzw. der Name abändern zu lassen. Dies sieht § 15 FZV vor.
Erforderliche Unterlagen
Bei Änderung des Namens:
- Personalausweis,
- Bescheinigung über die Namensänderung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
Bei Anschriftenänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.