KFZ- Änderung des Namens oder der Anschrift
Bei Umzug innerhalb der Stadt Hamm, Zuzug in die Stadt Hamm oder bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat), muss gem. § 15 FZV die Anschrift bzw. der Name in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
hier können Sie Änderungen kostengünstig online beantragen. Bitte halten Sie Ihre Zugangsdaten zur BundID bereit.
Erforderliche Unterlagen
Bei Änderung des Namens:
- Personalausweis,
- Bescheinigung über die Namensänderung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
Bei Anschriftenänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.