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Untere Immissionsschutzbehörde
Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher.
Seit dem 01.01.2008 sind durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein- Westfalen wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm gehören wir zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz. Auf dieser Seite finden Sie eine Verlinkung zu unserem Dienstleistungsspektrum.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
(633.3)
Anschrift
Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Kontakt
Fax: 02381 17-2958
E-Mail: immissionsschutz@stadt.hamm.de
Servicezeiten
Dienstleistungen der Einrichtung
- Immissionsschutz - „Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“
- Immissionsschutzrechtliche Beratung, Genehmigung und Überwachung
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Änderungsanzeige)
- Immisionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über eine beabsichtigte Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 BImSchG
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - „Anzeige einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage (MFA) nach § 6 der 44. BImSchV“
- Immissionsschutz - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- Immissionsschutz - Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - Beurteilung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeiten nach § 9 Abs. 2 LImSchG NRW
- Immissionsschutz - Nachbarbeschwerden in Bezug auf Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
weitere Dienstleistungen anzeigen
Alle Zuständigkeiten
- Immisionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über eine beabsichtigte Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 BImSchG
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Änderungsanzeige)
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeiten nach § 9 Abs. 2 LImSchG NRW
- Immissionsschutz - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- Immissionsschutz - Beurteilung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - Nachbarbeschwerden in Bezug auf Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutzrechtliche Beratung, Genehmigung und Überwachung
- Immissionsschutz - Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - „Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“
- Immissionsschutz - „Anzeige einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage (MFA) nach § 6 der 44. BImSchV“
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Herr Gantenbrinker
Sachgebietsleitung
Tel: 02381 17-4353 - Frau Grimm
Tel: 02381 17-4355 - Frau Guth
Tel: 02381 17-4354 - Herr Wendt
Tel: 02381 17-4351 - Herr Zeusnik
Tel: 02381 17-4356