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Bauordnungsamt

Zusatzinformationen:
Das Bauordnungsrecht ist in der Bauordnung des Landes NRW geregelt.
Das Bauordnungsamt ist insbesondere für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden für die Errichtung, die Änderung, den Abbruch und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zuständig.
Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr sowie dem geregelten baulichen Miteinander. Insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen sollen durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Das Bauordnungsamt ist bemüht, den Bauherrn bei seinen individuellen Bauwünschen beizustehen und mit ihm und seinen beauftragten Fachplanern kreativ nach rechtlich gangbaren Lösungswegen zu suchen. Diese Aufgaben werden in der Bauberatungsabteilung wahrgenommen, die im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung schon im Vorfeld von Bauanträgen versucht Lösungsmöglichkeiten zu finden.
In der Baurechtsabteilung werden Nachbarbeschwerden, Stellplatzablösungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Teilungsgenehmigungen und Baulasten bearbeitet. Außerdem erhalten hier berechtigte Bürger Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und können Akteneinsicht nehmen.
Die technische Prüfgruppe erteilt Baugenehmigungen, die Gestattung der vorzeitigen Nutzung eines Bauvorhabens und überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim Bau.

Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.

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Haltestellen: Hauptbahnhof



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Anschrift

Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm

Kontakt

Tel.: 02381 17-4301
Fax: 02381 17-2958
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de

Servicezeiten

Die verschiedenen Abteilungen haben unterschiedliche Servicezeiten.

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Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)

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