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KJC - Integration Point

KJC - SG 52

Beratung und Unterstützung für Menschen mit Fluchterfahrung - damit Integration gelingt!

Der Integration Point ist eine Kooperation der Kommunalen Jobcenters Hamm AöR mit der Arbeitsagentur Hamm. Es handelt sich hierbei um eine erste Anlaufstelle, wenn es um die Beantragung von Grundsicherungsleistungen geht und aber auch berufliche Perspektiven entwickelt werden sollen.

Für geflüchtete Personen, die gerade in Deutschland angekommen sind, ist im Integration Point die Agentur für Arbeit (SGB III) zuständig. Die Anmeldung zur Beratung bei der Agentur geschieht jedoch nicht automatisch, sondern ist freiwillig und muss eigeninitiativ erfolgen.

Für Personen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt wurden, ist das Kommunale Jobcenter Hamm AöR (SGB II) zuständig, da anerkannte Flüchtlinge einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Hierbei werden im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR die Personen, deren Staatangehörigkeit eritreisch, ägyptisch, afghanisch, irakisch, iranisch, jordanisch oder syrisch ist, direkt dem Integration Point zugeordnet.

Im Rahmen der Antragsstellung auf Grundsicherungsleistungen erfolgt umgehend eine Beratung bei einem Arbeitsvermittler/ einer Arbeitsvermittlerin. Dieses erste Beratungsgespräch dient der Orientierung und u.a. der Klärung, welche Kenntnisse und Fertigkeiten der geflüchtete Mensch bereits mitbringt.
In der Beratung wird vor allem die Teilnahme an Integrations- oder Berufssprachkursen für die individuelle Sprachförderung veranlasst. Mit diesen Sprachkenntnissen haben geflüchtete Menschen die besten Chancen auf eine nachhaltige und existenzsichernde Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus kümmern sich die Arbeitsvermittler/innen aber auch um folgende Themen:

  • Beratung und Anerkennung von ausländischen Schul-, Studien oder Arbeitszeugnissen
  • Hilfe bei der Übersetzung der Dokumente
  • Einleiten nötiger Anpassungsqualifizierungen
  • Enge Zusammenarbeit mit der Weiterbildungsberatung >>, die anhand der übersetzten Dokumente eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durchführt

Außerdem stehen eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung, die geflüchtete Menschen sehr gut auf den Arbeitsmarkt vorbereiten.

Sprachkompetenz ist der Schlüssel zur Integration

Das Erlernen der deutschen Sprache ist der wesentlichste Baustein bei der Integration von Menschen mit einem Migrationshintergrund und Förderbedarf in deutscher Sprache. Die Integration durch Sprachkenntnisse bezieht sich dabei nicht nur auf die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern auch auf die gesellschaftliche Integration.

Sprachkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten und nehmen in der Beratung des Integration Points aber auch in den übrigen Abteilungen des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR eine wichtige Rolle ein. Die Sprachförderung beginnt mit dem Integrationskurs. Dieser umfasst die Sprachförderung bis zum Sprachniveau B1 mit deutscher Alltagssprache und den Orientierungskurs für das Leben in Deutschland mit Themen wie Geschichte, Kultur und Werte. Für die verschiedenen Förderbedarfe gibt es auch unterschiedliche Integrationskurse, wie zum Beispiel Alphabetisierungskurse oder Jugendintegrationskurse.

Nach dem Integrationskurs ist die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß §45 a AufenthG (Berufssprachkurse) möglich. Die Teilnehmenden werden in diesen Deutschkursen sprachlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Berufssprachkurse bauen auf dem bisher erreichten Sprachniveau auf, sodass Basis- und Aufbausprachkurse bis C2 belegt werden können. Es gibt aber auch Spezialkurse für die Sprache in speziellen beruflichen Fachrichtungen oder für Personen, die noch nicht durch die Teilnahme am Integrationskurs das Sprachniveau B1 erreichen konnten.

Die Prüfung und die Ausstellung der notwendigen Papiere/ Unterlagen für die Anmeldung zu einem passenden Deutschkurs erfolgen über die Ansprechpartner*innen des Jobcenters Hamm AöR.

Im Integration Point ist es das Ziel, dass jede betreute Person mit Sprachförderbedarf das Sprachniveau B2 erreicht. Mit dem Sprachniveau B2 können grundsätzlich alle weiteren Förderungen, wie zum Beispiel eine berufliche Qualifizierung oder auch Einstiegsqualifizierung für junge Menschen, genutzt werden. Ein gutes Sprachniveau B2 in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Qualifizierung stellt für geflüchtete Menschen die beste Grundlage für eine langfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt dar.

Aber auch Kundinnen und Kunden, die das Sprachniveau von B2 nicht erreichen können, erhalten im Integration Point weitere gezielte Fördermöglichkeiten.

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Amt/Fachbereich

KJC - Sondersachgebiete

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Beratung und Unterstützung für Menschen mit Fluchterfahrung - damit Integration gelingt!

Der Integration Point ist eine Kooperation der Kommunalen Jobcenters Hamm AöR mit der Arbeitsagentur Hamm. Es handelt sich hierbei um eine erste Anlaufstelle, wenn es um die Beantragung von Grundsicherungsleistungen geht und aber auch berufliche Perspektiven entwickelt werden sollen.

Für geflüchtete Personen, die gerade in Deutschland angekommen sind, ist im Integration Point die Agentur für Arbeit (SGB III) zuständig. Die Anmeldung zur Beratung bei der Agentur geschieht jedoch nicht automatisch, sondern ist freiwillig und muss eigeninitiativ erfolgen.

Für Personen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt wurden, ist das Kommunale Jobcenter Hamm AöR (SGB II) zuständig, da anerkannte Flüchtlinge einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Hierbei werden im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR die Personen, deren Staatangehörigkeit eritreisch, ägyptisch, afghanisch, irakisch, iranisch, jordanisch oder syrisch ist, direkt dem Integration Point zugeordnet.

Im Rahmen der Antragsstellung auf Grundsicherungsleistungen erfolgt umgehend eine Beratung bei einem Arbeitsvermittler/ einer Arbeitsvermittlerin. Dieses erste Beratungsgespräch dient der Orientierung und u.a. der Klärung, welche Kenntnisse und Fertigkeiten der geflüchtete Mensch bereits mitbringt.
In der Beratung wird vor allem die Teilnahme an Integrations- oder Berufssprachkursen für die individuelle Sprachförderung veranlasst. Mit diesen Sprachkenntnissen haben geflüchtete Menschen die besten Chancen auf eine nachhaltige und existenzsichernde Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus kümmern sich die Arbeitsvermittler/innen aber auch um folgende Themen:

  • Beratung und Anerkennung von ausländischen Schul-, Studien oder Arbeitszeugnissen
  • Hilfe bei der Übersetzung der Dokumente
  • Einleiten nötiger Anpassungsqualifizierungen
  • Enge Zusammenarbeit mit der Weiterbildungsberatung >>, die anhand der übersetzten Dokumente eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durchführt

Außerdem stehen eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung, die geflüchtete Menschen sehr gut auf den Arbeitsmarkt vorbereiten.

Sprachkompetenz ist der Schlüssel zur Integration

Das Erlernen der deutschen Sprache ist der wesentlichste Baustein bei der Integration von Menschen mit einem Migrationshintergrund und Förderbedarf in deutscher Sprache. Die Integration durch Sprachkenntnisse bezieht sich dabei nicht nur auf die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern auch auf die gesellschaftliche Integration.

Sprachkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten und nehmen in der Beratung des Integration Points aber auch in den übrigen Abteilungen des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR eine wichtige Rolle ein. Die Sprachförderung beginnt mit dem Integrationskurs. Dieser umfasst die Sprachförderung bis zum Sprachniveau B1 mit deutscher Alltagssprache und den Orientierungskurs für das Leben in Deutschland mit Themen wie Geschichte, Kultur und Werte. Für die verschiedenen Förderbedarfe gibt es auch unterschiedliche Integrationskurse, wie zum Beispiel Alphabetisierungskurse oder Jugendintegrationskurse.

Nach dem Integrationskurs ist die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß §45 a AufenthG (Berufssprachkurse) möglich. Die Teilnehmenden werden in diesen Deutschkursen sprachlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Berufssprachkurse bauen auf dem bisher erreichten Sprachniveau auf, sodass Basis- und Aufbausprachkurse bis C2 belegt werden können. Es gibt aber auch Spezialkurse für die Sprache in speziellen beruflichen Fachrichtungen oder für Personen, die noch nicht durch die Teilnahme am Integrationskurs das Sprachniveau B1 erreichen konnten.

Die Prüfung und die Ausstellung der notwendigen Papiere/ Unterlagen für die Anmeldung zu einem passenden Deutschkurs erfolgen über die Ansprechpartner*innen des Jobcenters Hamm AöR.

Im Integration Point ist es das Ziel, dass jede betreute Person mit Sprachförderbedarf das Sprachniveau B2 erreicht. Mit dem Sprachniveau B2 können grundsätzlich alle weiteren Förderungen, wie zum Beispiel eine berufliche Qualifizierung oder auch Einstiegsqualifizierung für junge Menschen, genutzt werden. Ein gutes Sprachniveau B2 in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Qualifizierung stellt für geflüchtete Menschen die beste Grundlage für eine langfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt dar.

Aber auch Kundinnen und Kunden, die das Sprachniveau von B2 nicht erreichen können, erhalten im Integration Point weitere gezielte Fördermöglichkeiten.

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