BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
63
Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.
Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:
- Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG – Emissionsmessberichte und sonstige Daten
- Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Messbericht gem. § 10 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der 20. BImSchV – „Tankstellenanzeige“
- Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
- Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- Sonstige Anliegen
Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
Zuständige Organisationseinheit
- Untere Immissionsschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: immissionsschutz@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wendt
Tel: 02381 17-4351
Ansprechpartner für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Abfallbehandlung & -lagerung" - Herr Gantenbrinker
Sachgebietsleitung
Tel: 02381 17-4353
Sachgebietsleiter für den Bereich Immissionsschutz
- Frau Grimm
Tel: 02381 17-4355
Ansprechpartnerin für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Landwirtschaft & Nahrungsmittel" - Frau Guth
Tel: 02381 17-4354
Ansprechpartnerin für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Wärme- & Energieerzeugung" - Herr Zeusnik
Tel: 02381 17-4356
Ansprechpartner für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Produktion & Umschlag"
Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.
Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:
- Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG – Emissionsmessberichte und sonstige Daten
- Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Messbericht gem. § 10 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der 20. BImSchV – „Tankstellenanzeige“
- Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
- Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- Sonstige Anliegen
Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
Emission, Immission, Anlage, Daten, BImSchG, Bestattung, Feuer, Messbericht, Lösemittel, Verordnung, Tankstelle, Gleichstrom, Frequenz, elektro, Mängel, mangel, Überwachung, https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89753/showHerr
Wendt
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Gantenbrinker
Sachgebietsleitung
A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Frau
Grimm
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Frau
Guth
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Zeusnik
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
63
Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.
Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:
- Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG – Emissionsmessberichte und sonstige Daten
- Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Messbericht gem. § 10 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der 20. BImSchV – „Tankstellenanzeige“
- Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
- Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- Sonstige Anliegen
Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89753/showDie untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher.
Seit dem 01.01.2008 sind durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein- Westfalen wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm gehören wir zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz. Auf dieser Seite finden Sie eine Verlinkung zu unserem Dienstleistungsspektrum.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
633.3