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Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.

Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:

  • Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG – Emissionsmessberichte und sonstige Daten
  • Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
  • Messbericht gem. § 10 der  27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
  • Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
  • Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
  • Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der  20. BImSchV – „Tankstellenanzeige“
  • Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
  • Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
  • Sonstige Anliegen

Als Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.

Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:

  • Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG – Emissionsmessberichte und sonstige Daten
  • Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
  • Messbericht gem. § 10 der  27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
  • Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
  • Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
  • Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der  20. BImSchV – „Tankstellenanzeige“
  • Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
  • Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
  • Sonstige Anliegen

Als Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

Emission, Immission, Anlage, Daten, BImSchG, Bestattung, Feuer, Messbericht, Lösemittel, Verordnung, Tankstelle, Gleichstrom, Frequenz, elektro, Mängel, mangel, Überwachung, https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89753/show
Untere Immissionsschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2958

Frau

Grimm

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4355
immissionsschutz@stadt.hamm.de

Herr

Zeusnik

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4356

Herr

Gantenbrinker

A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4353
immissionsschutz@stadt.hamm.de

Frau

Guth

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4354
immissionsschutz@stadt.hamm.de

Herr

Litschke

A0.030 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4351
immissionsschutz@stadt.hamm.de