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Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge werden u.a. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zwischen Stadt und Investor abgeschlossen, um die Kosten von vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und die Übernahme von Folgekosten zu regeln.
Die Gemeinden verfolgen dabei in der Regel das Ziel, Grundstücke für konkrete Investitionsvorhaben schnell und kostengünstig baureif zu machen. Der Investor profitiert dabei vor allem von der Verfahrensbeschleunigung.
Vertragsgegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein:
- Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen einschließlich der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, der Artenschutzbericht und der Umweltbericht; die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
- Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung
- Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Übernahme von Kosten und sonstiger Aufwendungen, die der Stadt für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kindergarten).
- Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen durch den Vertragspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die kosten- und lastenfreie Übergabe der hergestellten Erschließungsanlagen an die Stadt.
In der kommunalen Zuständigkeit verbleiben zwingend alle hoheitlichen Leistungen (z. B. alle formalen Beschlüsse im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes).“
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauverwaltungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: trippelm@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schrank
Tel: 02381 17-4081
E-Mail: schrank@stadt.hamm.de
- Frau Baukelmann
Tel: 02381 17-4065
E-Mail: sarah.baukelmann@stadt.hamm.de
Städtebauliche Verträge werden u.a. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zwischen Stadt und Investor abgeschlossen, um die Kosten von vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und die Übernahme von Folgekosten zu regeln.
Die Gemeinden verfolgen dabei in der Regel das Ziel, Grundstücke für konkrete Investitionsvorhaben schnell und kostengünstig baureif zu machen. Der Investor profitiert dabei vor allem von der Verfahrensbeschleunigung.
Vertragsgegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein:
- Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen einschließlich der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, der Artenschutzbericht und der Umweltbericht; die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
- Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung
- Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Übernahme von Kosten und sonstiger Aufwendungen, die der Stadt für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kindergarten).
- Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen durch den Vertragspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die kosten- und lastenfreie Übergabe der hergestellten Erschließungsanlagen an die Stadt.
In der kommunalen Zuständigkeit verbleiben zwingend alle hoheitlichen Leistungen (z. B. alle formalen Beschlüsse im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes).“
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/56111/showFrau
Schrank
A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Baukelmann
A3.021 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Schrank
A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Baukelmann
A3.021 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Schrank
A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Frau
Baukelmann
A3.021 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)
Städtebauliche Verträge werden u.a. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zwischen Stadt und Investor abgeschlossen, um die Kosten von vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und die Übernahme von Folgekosten zu regeln.
Die Gemeinden verfolgen dabei in der Regel das Ziel, Grundstücke für konkrete Investitionsvorhaben schnell und kostengünstig baureif zu machen. Der Investor profitiert dabei vor allem von der Verfahrensbeschleunigung.
Vertragsgegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein:
- Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen einschließlich der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, der Artenschutzbericht und der Umweltbericht; die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
- Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung
- Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Übernahme von Kosten und sonstiger Aufwendungen, die der Stadt für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kindergarten).
- Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen durch den Vertragspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die kosten- und lastenfreie Übergabe der hergestellten Erschließungsanlagen an die Stadt.
In der kommunalen Zuständigkeit verbleiben zwingend alle hoheitlichen Leistungen (z. B. alle formalen Beschlüsse im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes).“
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/56111/showZusatzinformationen:
Das Bauverwaltungsamt besteht aus zwei Abteilungen: der Bauverwaltungsabteilung/Zentrale Submissionsstelle und der Abteilung Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge.
Die Bauverwaltungsabteilung/Zentrale Submissionsstelle nimmt neben der Steuerungsunterstützung für die Dezernatsführung unterschiedliche Koordinierungsaufgaben wahr. Weitere Schwerpunkte liegen in der Wahrnehmung der Rechnungsangelegenheiten und der Aufgaben aus der Kosten- und Leistungsrechnung/Controlling für das Dezernat für Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität und im Bereich des Vertragswesen.
Die Zentrale Submissionsstelle als Teil der Bauverwaltungsabteilung ist eine Servicestelle für die gesamte Verwaltung. Sie wickelt u. a. nationale und europaweite Vergabeverfahren über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen oberhalb bestimmter Wertgrenzen ab. Die ZS führt dabei sämtliche Verfahrensschritte von der Einleitung der Vergabeverfahren über die Submission der Angebote bis hin zur formellen und rechnerischen Prüfung der Angebote durch. Außerdem pflegt und entwickelt sie die städtischen vergaberechtlichen Rahmenbestimmungen, berät die Fachämter in vergaberechtlichen Angelegenheiten und dient mit ihrer Arbeit der internen Qualitätssicherung sowie der Korruptionsprävention.
Die Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge liegen in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen und dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Auch die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen zählt zu den Aufgaben der Abteilung Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.