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Naturschutzbeirat
Einrichtung eines Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde
Laut Landesnaturschutzgesetz NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten. Dieses aus ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern bestehende Gremium hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Behörde zu erledigen hat, zu beraten. Die Mitglieder werden von verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.
Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.
Der ehrenamtlich arbeitende Vorsitzende des Naturschutzbeirats ist über seine Dienstanschrift zu erreichen:
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
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Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Dezernatscontrolling/ Haushalt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Naturschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dieckmann
Tel: 02381 17-7139
E-Mail: jessica.dieckmann@stadt.hamm.de
- Frau Knippenkötter
Tel: 02381 17-7112
E-Mail: carina.knippenkoetter@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Laut Landesnaturschutzgesetz NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten. Dieses aus ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern bestehende Gremium hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Behörde zu erledigen hat, zu beraten. Die Mitglieder werden von verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.
Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.
Der ehrenamtlich arbeitende Vorsitzende des Naturschutzbeirats ist über seine Dienstanschrift zu erreichen:
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Naturschhutzbeirat https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/47392/showFrau
Dieckmann
A0.096a (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Knippenkötter
A0.041 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Dieckmann
A0.096a (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Knippenkötter
A0.041 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Dieckmann
A0.096a (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Knippenkötter
A0.041 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Einrichtung eines Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde
Laut Landesnaturschutzgesetz NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten. Dieses aus ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern bestehende Gremium hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Behörde zu erledigen hat, zu beraten. Die Mitglieder werden von verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.
Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.
Der ehrenamtlich arbeitende Vorsitzende des Naturschutzbeirats ist über seine Dienstanschrift zu erreichen:
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/47392/show
Die Untere Naturschutzbehörde leistet einen Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt, indem sie für den Erhalt und die Pflege der Natur und Landschaft sorgt. Kernaufgaben sind: Ausweisung, Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten, Landschaftspflege, Artenschutz, städtische Waldflächen, Baumschutzsatzung, Reitwegeplanung/ -regelung, Naturschutzbeauftragte, Naturschutzbeirat, Eingriffregelung, Beteiligungsverfahren usw.
31.1Zur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
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