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Steueranmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte
Die Stadt Hamm erlässt zu Beginn eines jeden Jahres einen Steuerbescheid. Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 4 Abs.1 Buchstabe a) werden zunächst Vorauszahlungen festgesetzt.
Die Vorauszahlungen werden grundsätzlich nach den Bemessungsgrundlagen des Vorjahres festgesetzt. Eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse ist jederzeit möglich. Der Steuerpflichtige kann eine Änderung der Vorauszahlungen beantragen, wenn er glaubhaft machen kann, dass sich nach den tatsächlichen Verhältnissen Abweichungen von mehr als 20 v.H. ergeben werden.
Die Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 4 Abs. 1 Buchstabe a) wird für das jeweilige Kalendervierteljahr mit Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, für das jeweilige Kalendervierteljahr eine Steueranmeldung separat für jeden Monat auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Steueranmeldung zur Vergnügungssteuer“ der Stadt Hamm bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar) abzugeben. Die Erklärung hat mindestens den Aufstellort, die Gerätenummern, die Bruttokasse für den Abrechnungszeitraum (einzelner Kalendermonat) sowie die eigenhändige Unterschrift des Halters oder seines Vertreters zu enthalten.
Zur Prüfung der Angaben in den Steueranmeldungen sind der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Steuern, die dazugehörigen Zählwerksausdrucke für den Besteuerungszeitraum (einzelner Kalendermonat) beizufügen. Die Zählwerksausdrucke können als Originalbelege oder Kopien sowie auf elektronischem Wege oder auf einem Datenträger übermittelt werden. Die Zählwerksausdrucke müssen alle Informationen enthalten, welche für die Steuerberechnung erforderlich sind und diese nachvollziehbar macht. Insbesondere müssen Hersteller, Gerätename, Geräteart/-typ, Gerätenummer, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des aktuellen und des letzten Zählwerksausdruckes, Saldo 2, Nachfüllungen, Einsätze sowie der Hopper- und Dispenserinhalt, enthalten sein. Die Eintragungen auf dem amtlichen Vordruck sind getrennt nach Aufstellorten und anschließend aufsteigend nach Zulassungsnummern vorzunehmen. Die Zählwerksausdrucke sind entsprechend zu sortieren. Die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Steuern, kann auf die Vorlage von Zählwerksausdrucken verzichten.
Hier können Sie online die Steueranmeldung zur Vergnügungssteuer für das jeweilige Quartal vornehmen.
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Tomkowitz
Tel: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de
- Herr Al Raee
Tel: 02381 17-9907
E-Mail: alraee@stadt.hamm.de
- Frau Seiler
Tel: 02381 17-9916
E-Mail: seiler@stadt.hamm.de
Frau
Tomkowitz
112
Herr
Al Raee
117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1)
Frau
Seiler
113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1