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Ausweisung Straftäter

Bei der Ausweisung handelt es sich um eine Maßnahme der Ausländerbehörde, wodurch das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person erlischt und diese ausreisepflichtig wird.

In der Regel ist eine Ausweisung darauf zurückzuführen, dass Straftaten begangen wurden und von dem Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation der Person berücksichtigt wird.

Die Ausweisung ist nicht zu verwechseln mit der Abschiebung.

Ausweisung Straftäter

Bei der Ausweisung handelt es sich um eine Maßnahme der Ausländerbehörde, wodurch das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person erlischt und diese ausreisepflichtig wird.

In der Regel ist eine Ausweisung darauf zurückzuführen, dass Straftaten begangen wurden und von dem Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation der Person berücksichtigt wird.

Die Ausweisung ist nicht zu verwechseln mit der Abschiebung.

54, 542, Aufenthalt, Straftäter, Rückführung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42762/show
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854
Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
SG Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Rückführungen
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