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Entzug der Freizügigkeit

Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit das Recht entzogen bzw. dessen Verlust festgestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der Ausländerbehörde, wodurch eine Ausreisepflicht der Person begründet wird. Häufig ist die Maßnahme auf begangene Straftaten zurückzuführen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation der Person berücksichtigt wird.

Entzug der Freizügigkeit

Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit das Recht entzogen bzw. dessen Verlust festgestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der Ausländerbehörde, wodurch eine Ausreisepflicht der Person begründet wird. Häufig ist die Maßnahme auf begangene Straftaten zurückzuführen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation der Person berücksichtigt wird.

54, 542, Freizügigkeit https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42761/show
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854
Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
SG Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Rückführungen
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm