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Verlängerung der Aufenthaltsgestattung

Nachdem ein wirksamer Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt wurde, gilt der Aufenthalt im Bundesgebiet für die Dauer des Asylverfahrens als gestattet. Durch die zuständige Ausländerbehörde wird dann eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Das Dokument dient dem Nachweis des ausländerrechtlichen Status im Bundesgebiet. Die Aufenthaltsgestattung enthält ebenfalls Informationen über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, einer Wohnsitzauflage oder einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts. Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Zur Verlängerung der Aufenthaltsgestattung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

Verlängerung der Aufenthaltsgestattung

Nachdem ein wirksamer Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt wurde, gilt der Aufenthalt im Bundesgebiet für die Dauer des Asylverfahrens als gestattet. Durch die zuständige Ausländerbehörde wird dann eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Das Dokument dient dem Nachweis des ausländerrechtlichen Status im Bundesgebiet. Die Aufenthaltsgestattung enthält ebenfalls Informationen über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, einer Wohnsitzauflage oder einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts. Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Zur Verlängerung der Aufenthaltsgestattung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

54, 542, Gestattung, Aufenthalt, Bleiberecht https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/41967/show
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854
Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
SG Wirtschaftliche Leistungen
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm