BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Aufenthaltserlaubnisse für im Bundesgebiet aufhältige ausländische Staatsangehörige
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln:
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab.
Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass
- die Passpflicht erfüllt wird
- der Lebensunterhalt gesichert ist und
- die Einreisevorschriften beachtet wurden.
Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (Paragraphen 53 - 55 des Aufenthaltsgesetzes) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss neben einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz grundsätzlich auch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählen
- das Visum
- die Niederlassungserlaubnis
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und
- die Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug
- humanitäre Aufenthalte
- besondere Aufenthaltsrechte
- Studium
Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Unterlagen
Auf Nachfrage
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
- Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
- SG Allgemeine Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln:
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab.
Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass
- die Passpflicht erfüllt wird
- der Lebensunterhalt gesichert ist und
- die Einreisevorschriften beachtet wurden.
Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (Paragraphen 53 - 55 des Aufenthaltsgesetzes) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss neben einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz grundsätzlich auch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählen
- das Visum
- die Niederlassungserlaubnis
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und
- die Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug
- humanitäre Aufenthalte
- besondere Aufenthaltsrechte
- Studium
Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Auf Nachfrage
54, 542, ausländische Staatsangehörige, Aufenthaltserlaubnisse https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/41849/show
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln:
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab.
Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass
- die Passpflicht erfüllt wird
- der Lebensunterhalt gesichert ist und
- die Einreisevorschriften beachtet wurden.
Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (Paragraphen 53 - 55 des Aufenthaltsgesetzes) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss neben einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz grundsätzlich auch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählen
- das Visum
- die Niederlassungserlaubnis
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und
- die Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug
- humanitäre Aufenthalte
- besondere Aufenthaltsrechte
- Studium
Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Auf Nachfrage
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/41849/show
54
Für alle weiteren Anliegen nutzen Sie bitte die Möglichkeit unseres Kontaktformulars.
Dieses finden Sie hier: Kontaktformular der Allgemeinen Ausländerangelegenheiten und der Wirtschaftlichen Leistungen
Bitte nehmen Sie von weiteren Anfragen Abstand.
Wir werden uns binnen einer Woche mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten, dass die Einbürgerung einen separaten Link (Link zum Kontaktformular der Einbürgerung) nutzt.
Zu den folgenden Dienstleistungen finden Sie aktuell auch die hierfür erforderlichen Vordrucke zum Download:
54-542Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte ausschließlich unsere Online-Terminvergabe.
Für alle weiteren Anliegen nutzen Sie bitte die Möglichkeit unseres Kontaktformulars.
Dieses finden Sie hier: Kontaktformular der Allgemeinen Ausländerangelegenheiten und der Wirtschaftlichen Leistungen
Bitte nehmen Sie von weiteren Anfragen Abstand.
Wir werden uns binnen einer Woche mit Ihnen in Verbindung setzen.
Abholbereite Aufenthaltstitel können ohne Termin zu den bekannten Servicezeiten am Verwaltungsgebäude Sachsenweg 6 in 59073 Hamm abgeholt werden.
Zu den folgenden Dienstleistungen finden Sie aktuell auch die hierfür erforderlichen Vordrucke zum Download:
54-542-3