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Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Al Raee
Tel: 02381 17-9907
E-Mail: alraee@stadt.hamm.de
Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
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