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Sterbefallanzeige (für Anstalten und Einrichtungen)
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Sie sind eine Anstalt/Einrichtung, wie z.B. ein Krankenhaus und möchten einen Sterbefall beim Standesamt Hamm anzeigen?
Hier können Sie die erforderliche Sterbefallanzeige ausfüllen und online, mit den dazugehörigen Anlagen einreichen, damit der Sterbefall zur Beurkundung vorbereitet werden kann. Das Standesamt wird nach Prüfung der Unterlagen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
>>> Onlineantrag Sterbefallanzeige für Anstalten/Einrichtungen <<<
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
Sie sind eine Anstalt/Einrichtung, wie z.B. ein Krankenhaus und möchten einen Sterbefall beim Standesamt Hamm anzeigen?
Hier können Sie die erforderliche Sterbefallanzeige ausfüllen und online, mit den dazugehörigen Anlagen einreichen, damit der Sterbefall zur Beurkundung vorbereitet werden kann. Das Standesamt wird nach Prüfung der Unterlagen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
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Tod, Sterben, Anzeige, Krankenhaus https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/311474/show55
Sie sind eine Anstalt/Einrichtung, wie z.B. ein Krankenhaus und möchten einen Sterbefall beim Standesamt Hamm anzeigen?
Hier können Sie die erforderliche Sterbefallanzeige ausfüllen und online, mit den dazugehörigen Anlagen einreichen, damit der Sterbefall zur Beurkundung vorbereitet werden kann. Das Standesamt wird nach Prüfung der Unterlagen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/311474/showIm Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).
Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.
Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.