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KFZ - Tageszulassung
Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung II
- EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
- Versicherungsbestätigung (EVB)
- Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
- Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
- Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858
Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.
Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 47,10 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.
Die Tageszulassung kann auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.
Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 21,20 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2686/show
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung II
- EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
- Versicherungsbestätigung (EVB)
- Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
- Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
- Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858
Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.
Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 47,10 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.
Die Tageszulassung kann auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.
Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 21,20 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2686/show
Neuzulassung, Zulassung, Neuwagen, Auto anmelden https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/311472/showMit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung II
- EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
- Versicherungsbestätigung (EVB)
- Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
- Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
- Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858
Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.
Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/311472/show
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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